Die Migros Bank schliesst in der Nacht alle Bankomatzonen


February 8, 2023

Bankräubern soll so das Leben schwerer gemacht werden. Daher reduzieren auch andere Banken die Selbstbedienungs-Öffnungszeiten.

Die Migros Bank geht voraus, andere Institute werden wohl folgen: Aus den 24-Stunden-Zonen, in denen Kundinnen und Kunden Zugang zu Bankomaten haben, werden 18-Stunden-Zonen. Oder wie es derzeit an den meisten Filialen angeschrieben heisst: Die 24-Stunden-Zone bleibe künftig «nachtsüber geschlossen».

Auf Anfrage bestätigt Urs Aeberli, Sprecher der Migros Bank, dass die Bank Ende Februar bei sämtlichen bisherigen 24-Stunden-Zonen die Öffnungszeiten reduzieren werde. Der Grund: Bankomatsprenger.

Die Bedrohung ist real. Die Bankräuber gehen immer aggressiver vor, um Geldautomaten zu knacken. Wurden einst vor allem frei stehende Geldautomaten mit Sprengstoff angegriffen, werden mittlerweile auch Automaten im Innern von Gebäuden gesprengt. So zum Beispiel im vergangenen September im Shoppingcenter Tivoli in Spreitenbach AG. Das wird zu einem immer grösseren Sicherheitsproblem – auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Bankräuber bevorzugen die Raiffeisen und die Bank Cler

Im vergangenen Jahr seien in der Schweiz 38 Geldautomaten gesprengt worden, schreibt «Nau.ch». Allein im Kanton Aargau seien seit 2020 zwölf Automaten auf diese Weise geknackt worden. Besonders oft Opfer von Sprengungen wurden gemäss dem Bericht Filialen von Raiffeisen und Bank Cler.

Vor Gefahren für Anwohnende warnte im vergangenen Oktober auch bereits die Polizeibehörde Europol: «Immer häufiger werden extrem schwere Sprengstoffe eingesetzt, durch die sogar Gebäude einstürzen und auch unschuldige Menschen getötet werden könnten», sagte eine Sprecherin gegenüber der deutschen Presseagentur DPA. 

Reduzierte Öffnungszeiten sind auch bei anderen Banken ein Thema. In der Branche werde heiss darüber diskutiert, sagt ein Kenner der Materie hinter vorgehaltener Hand. Über Sicherheitsprobleme spricht keine Bank gerne offen. 

Die beiden Grossbanken wollen denn auch nicht sagen, ob und wie oft sie schon die Öffnungszeiten eingeschränkt haben.«Die Credit Suisse beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Thematik der Sprengangriffe auf Geldausgabeautomaten», schreibt CS-Sprecherin Andrea Isler. «Unsere Vorkehrungen und Sicherheitsmassnahmen entsprechen mehrheitlich den Empfehlungen, welche vom Bundesamt für Polizei, Fedpol, kommuniziert worden sind.»

Und eine UBS-Sprecherin sagt, die Bank pflege «die höchsten Sicherheitsstandards». Die entsprechenden Massnahmen würden laufend analysiert und bei Bedarf angepasst. «Details dazu geben wir aus sicherheitsrelevanten Gründen keine bekannt.»

ZKB und Raiffeisen schränken Bankomatöffnungszeiten ebenfalls ein

Schon weiter ist man bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB). An «vereinzelten Standorten» schliesse die ZKB bereits ihre Selbstbedienungszonen, sagt Sprecherin Livia Caluori. Die Bank prüfe generell «verschiedene Massnahmen», um sich «noch besser gegen kriminelle Aktivitäten» zu schützen. «Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen hierzu keine weiteren Informationen bekannt geben.» 

Auch die stark von Angriffen betroffene Raiffeisen Schweiz empfiehlt ihren Banken, exponierte Geldautomaten zu schützen, indem die Öffnungszeiten reduziert werden, wie Sprecher Jan Söntgerath sagt. Wie immer liege es bei der Raiffeisen in der Kompetenz der einzelnen Banken, über eine Umsetzung zu beschliessen. 

Der Tipp der Migros Bank an die Kundschaft ist simpel: «Wir empfehlen Ihnen, vor der Schliessung der 24-Stunden-Zone Bargeld zu beziehen oder bargeldlos zu bezahlen (Debit-/Kreditkarte, Twint).»

Valiant: Schliessung wegen «externer Gäste»

Auch die Bankomatzonen der Bank Valiant sind nicht überall durchgehend geöffnet. Und dort, wo die Öffnungszeiten eingeschränkt würden, geschehe das nicht aus Sicherheitsgründen, schreibt eine Sprecherin auf Anfrage. Sondern zu dem Zweck, dass niemand in der Bank übernachte. «Seit dem Umbau der Kundenzonen ab 2019 handelt es sich um situative Entscheide aufgrund von externen Gästen, die sich unberechtigterweise dort aufhalten (bspw. als Übernachtungsmöglichkeit).»

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