Durch die Revision des Heilmittelgesetzes ist die «Pille danach» rezeptpflichtig geworden, bis ein Unternehmen eine Klage einreichte – und damit eine Debatte über die Herausgabe der Notfallverhütung auslöste.
Die «Pille danach» ist eine Notfall-Verhütung, die in der Schweiz in Apotheke nur mittels eines Beratungsgesprächs herausgegeben wird. Mit dieser Regelung fährt die Schweiz verglichen mit anderen liberalen Ländern einen strengeren Kurs.
In Ländern wie Spanien, Belgien oder Schweden ist das Medikament ebenfalls rezeptfrei – ein Beratungsgespräch ist für die Herausgabe allerdings nicht notwendig. In Frankreich wird das Medikament bei Bedarf sogar an Schulen herausgegeben.
Einen einfachen Zugang ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Durch die Revision des Heilmittelgesetzes 2019 des Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist die «Pille danach» rezeptpflichtig geworden.
Davor waren die Medikamente in fünf Kategorien eingeteilt:
Kategorien
Die «Pille danach» gehörte der Kategorie C an. Swissmedic entschied sich dazu, das Arzneimittel aus Gründen der Arzneimittelsicherheit in Abgabekategorie B umzuteilen.
Das Medikament ist demnach verschreibungspflichtig geworden – für die Kundinnen ändert sich allerdings nicht. Sie erhalten die «Pille danach» nach einem Beratungsgespräch in der Apotheke oder in der Arztpraxis.
Trotzdem hat HRA Pharma, ein Unternehmen, das Notfallverhütung herausgibt, eine Beschwerde gegen die Verschärfung beim Bundesgericht eingereicht. Bei Bundesverwaltungsgericht ist die Klage des Unternehmens bereits abgeschmettert.
«Den Frauen wird nicht genügend Vertrauen entgegengebracht, dass sie eigene, gute und informierte Entscheidungen treffen können», beklagt Myriam Cheli, Länderverantwortliche Schweiz bei HRA Pharma, gegenüber 20 Minuten.
Geteilte Meinung bezüglich Nebenwirkungen und Eigenverantwortung
Eine ähnliche Meinung teilt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello.« Die ‹Pille danach› muss dringend und unbedingt einfacher zugänglich gemacht werden», sagt Funiciello zu 20 Minuten. Weiter macht sie auf ein Problem der aktuellen Gesetzgebung aufmerksam: «Dass Frauen in Apotheken abgewiesen werden, darf nicht geschehen.»
Anders sieht es SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann: «Grundsätzlich begrüsst die SVP immer die Abschaffung von Regulierungen und gesetzlichen Hürden. Hier sind die zusätzlichen Vorschriften aufgrund möglicher Nebenwirkungen und Missbrauchspotential aber gerechtfertigt.»
Ob die «Pille danach» in der Kategorie B bleibt, ist Beschwerdeverfahren hängig.
(cst)